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Die Inhalte sind insoweit vorläufig.
Bahngesellschaften
AKN
EBOE
01/07/2019
Vereinbarungen
Bestehende Vereinbarungen für H0-Privatbahnmodule (Einleitung)
Statt eines Vorwortes
Die vorliegenden Vereinbarungen für HO-P Module sind das Ergebnis der bis Februar 1994 in Porta Westfalica vorgelegten Entwürfe für Privat- und Industriebahnmodule und der seit diesem Termin gebauten Module. Sie sind von aktiven FREMOdulisten eingebracht und festgelegt worden. Sie sollen demjenigen ein Leitfaden sein, der das interessante Thema Nichtbundeseigene Eisenbahn (NE-Bahn), also Privatbahn jeglicher Art, mit all seiner Vielfalt ins Modell umsetzen möchte.
Die Vereinbarungen stellen bewußt keine Norm dar (in diesem Land muss ja nicht alles genormt werden). Sie stecken aber einen engen Rahmen für den Bau von HO-P tauglichen Modulen, ohne die individuelle Kreativität zu beschneiden. Gerade bei einem Neubeginn sollten möglichst wenig Kompromisse zugelassen werden. Ziel ist der funktionierende Betrieb auf vorbildnahen Modulen.
Thema
Ausgangsbasis für HO-P Module ist eine eingleisige, nichtelektrifizierte NE-Bahn ohne konkrete Epochenfestlegung. Bei der Ausgestaltung dominiert die Epoche III. Bei vielen NE-Bahnen fand man bis vor wenigen Jahren noch Epoche III typische Details, so dass auf den Modulen wahlweise alle Epochen gefahren werden können. Betrieblich leistet die NE-Bahn Personenverkehr und hat, bedingt durch viele Ladestellen und Industrieanschlüsse, ein starkes Güterverkehrsaufkommen. Dieser Güterverkehr wird sowohl im NE-Binnenverkehr, schwerpunktmäßig aber im Übergang von und zur Staatsbahn durchgeführt.