

Nr. | Festgelegt ist: | Abb. | Erläuterung: |
5.1 | Zwei durchgehende Leitungen für die Stromversorgung der Gleise mit denen sie zu verbinden sind. | | Diese Leitungen dienen der sicheren Stromversorgung der Nachbarmodule und der Gleise. |
5.2 | Die Enden der Leitungen sind mit 4 mm Bananensteckern bzw. -buchsen guter Qualität zu versehen. Anordnung gemäß Zeichnung. Keine Bananenstecker mit Querloch anstelle der Buchsen!! | 5.1 | Die Verbindung jeweils eines Steckers und einer Buchse für die Fahrspannung machen ein verpoltes Zusammenstecken unmöglich. Die Buchse wird festeingebaut, der Stecker mit einem ca. 30 cm über das Modulende reichenden Kabel angebaut. Die Buchse darf höchstens 15 cm vom Modulübergang entfernt sein. |
5.3 | Der Leitungsquerschnitt muß min. 1,0 mm² sein. | | Bei zu kleinem Querschnitt, sind die Verluste zu groß. Dieses führt zu unsauberen Signalen. |
5.4 | An jeder Betriebsstelle ist ein Boosteranschluß mit 4 mm Buchsen vorzusehen. | | Jeder Bahnhof wird mindestes durch einen DCC-Booster versorgt, damit sich Kurzschlüsse nicht auf das gesamte Modul-Arrangement erstrecken, sondern lokal eingegrenzt bleiben. Hierzu sind an geeigneter Stelle in der Fahrspannungsleitung zwei handelsübliche 4 mm-Buchsen vorzusehen. |
5.5 | Die Zuordnung der Buchsen ist durch ihre Lage vorzugeben und/oder richtig zu beschriften. | | Eine schnelle eindeutige Zuordnung der Anschlüsse erleichtert den Aufbau auch an fremden Modulen. |
5.6 | Verwendung von DCC-tauglichen Weichen mit polarisierten Herzstücken. | | Die Weichen dürfen nicht so konstruiert sein, dass beide Zungen über das Anliegen der Zungen mit Strom versorgt werden. Kurzschlüsse von der Rückseite des Spurkranzes zur abliegenden Zunge können dann nicht ausgeschlossen werden. Desgleichen muss der ganze Herzstückbereich elektrisch getrennt und über einen Umschalter parallel zum umstellen der Weiche auch elektrisch umgepolt werden. |
5.7 | Bei elektrischen Trennstellen sind jeweils beide Schienen des Gleises zu trennen. | | Wenn Trennstellen eingebaut werden, müssen diese ungedingt beide Gleise trennen. |
5.8 | Es dürfen keine 230 Volt-Kabel oder-Geräte fest in Module eingebaut werden. | | Siehe entsprechende VDE-Vorschriften. |
5.9 | Kabel müssen ordentlich verlegt und befestigt sein. | | Damit beim Tranpsort und Aubau keine Beschädigungen auftreten können. |
Die Seite wurde zuletzt geändert: 20.12.2009, 15:56:24